ASSET PROTECTION
Wie schütze ich mein Vermögen in unsicheren Zeiten?
11 Fragen, die Klarheit über Ihren Schutzbedarf schaffen.
Geopolitische Unsicherheiten, steigende Haftungsrisiken, regulatorische Veränderungen: Das Umfeld für Vermögen hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Wer heute über Vermögensschutz nachdenkt, steht selten vor einem Mangel an Informationen — sondern vor einem Mangel an Orientierung.
Aus unserer Beratungspraxis wissen wir: Der Schutzbedarf eines Vermögens lässt sich nicht mit einer Standardlösung beantworten. Er ergibt sich aus dem Zusammenspiel weniger, aber entscheidender Faktoren — was Sie besitzen, wo es liegt, wie es strukturiert ist, in welcher Lebens- und Unternehmensphase Sie stehen und welche Ziele Sie verfolgen.
Genau deshalb haben wir elf Orientierungsfragen entwickelt. Sie bilden das Raster, mit dem wir in Erstgesprächen den Schutzbedarf eines Vermögens erfassen. In diesem Beitrag gehen wir jede dieser Fragen durch — und erläutern, warum sie relevant ist und was Ihre Antwort für Ihre Schutzstrategie bedeutet. Keine Zahlen, keine persönlichen Angaben: Es geht um Klarheit, nicht um Abfrage.
Die Bestandsaufnahme an erster Stelle
(1) Welche Art von Vermögen besitzen Sie?
Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Finanz- und Kapitalvermögen, Sachwerte und Sammlungen — jede Vermögensklasse hat ihr eigenes Risikoprofil und verlangt eigene Schutzinstrumente.
Immobilien sind im Grundbuch sichtbar, ortsgebunden und im Streitfall unmittelbar angreifbar, etwa durch Zwangsvollstreckung oder erbrechtliche Auseinandersetzungen. Unternehmensbeteiligungen werfen Haftungs- und Nachfolgefragen auf, die im Gesellschaftsvertrag oft nicht mitgedacht wurden. Finanz- und Kapitalvermögen ist liquide und flexibel, aber gerade deshalb im Zugriffsfall schnell betroffen. Sachwerte wie Forst, Kunst oder Antiquitäten wiederum stellen besondere Anforderungen an Bewertung, Dokumentation und Übertragbarkeit.
Je gemischter das Vermögen, desto wichtiger wird eine Struktur, die alle Klassen integriert — statt für jede einzeln zu improvisieren.
(2) In welchen Ländern ist Ihr Vermögen verteilt?
Sobald Vermögen über Ländergrenzen hinweg verteilt ist, gelten mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig: unterschiedliche Erbrechte und Pflichtteilsregelungen, unterschiedliche Steuerregime, unterschiedliche Vollstreckungs- und Publizitätsregeln. Was in einem Land als geschützt gilt, kann in einem anderen offen zugänglich sein.
Liegt Ihr Vermögen ausschließlich im DACH-Raum, ist die Lage überschaubarer — aber auch hier unterscheiden sich Österreich, Deutschland, die Schweiz und Liechtenstein in zentralen Punkten erheblich, etwa bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Bei internationaler Streuung kommen Fragen der Rechtswahl, der Anerkennung von Strukturen und der Koordination mehrerer Berater hinzu.
Und wenn Sie keinen klaren Überblick haben? Dann ist das kein Versäumnis, sondern der Normalfall bei gewachsenen Vermögen. Der erste Schritt jeder Schutzstrategie ist eine Vermögenslandkarte: Was liegt wo, in welcher Rechtsform, mit welchem Zugriffsrisiko.
(3) Ist Ihr Vermögen bereits strukturell abgesichert?
Steht alles in Ihrem persönlichen Eigentum, ist Ihr Vermögen rechtlich mit Ihrer Person identisch — und teilt damit ihr volles Risiko: persönliche Haftung, Gläubigerzugriff, erbrechtliche Zersplitterung.
Eine Holding- oder GmbH-Struktur trennt betriebliche und private Sphäre und ist ein sinnvoller erster Schritt. Sie schützt jedoch nicht vor allem — insbesondere nicht vor Zugriffen auf die Anteile selbst, die weiterhin in Ihrem Eigentum stehen.
Eine Stiftung oder vergleichbare Struktur geht einen Schritt weiter: Das Vermögen wird rechtlich von der Person getrennt und einem eigenen Zweck gewidmet. Das ist eines der wirksamsten Schutzinstrumente — verlangt aber eine sorgfältige Ausgestaltung, etwa bei der Frage, wie viel Einfluss der Stifter behält und wie die Kontrolle der Verwaltung organisiert wird.
Wer sich ehrlicherweise nicht sicher ist, ob die eigene Struktur schützt, ist in guter Gesellschaft: Viele Strukturen sind historisch gewachsen — steuerlich motiviert, aber nie auf Schutzlogik geprüft worden.
Persönliche Ziele und Risiken als Basis
(4) Was bereitet Ihnen beim Thema Vermögensschutz die größte Sorge?
Die Sorge zu benennen heißt, die Schutzlogik zu bestimmen. Denn gegen unterschiedliche Risiken helfen unterschiedliche Instrumente:
Persönliche Haftungsrisiken als Unternehmer:in oder Gesellschafter:in entstehen aus Organfunktionen, Bürgschaften oder Durchgriffstatbeständen — hier geht es um die konsequente Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen sowie um Absicherungen wie D&O-Konstellationen.
Die geordnete Weitergabe an die nächste Generation ist eine Struktur- und Zeitfrage: Wer erbt was, wer entscheidet, wie bleibt das Vermögen als Ganzes erhalten?
Die steuerliche Belastung bei Erbschaft oder Schenkung unterscheidet sich je nach Land und Konstellation erheblich — vorausschauende Strukturierung kann hier legal erhebliche Unterschiede machen.
Die Absicherung gegen Gläubiger oder rechtliche Streitigkeiten verlangt vor allem eines: rechtzeitiges Handeln. Strukturen, die erst unter Druck errichtet werden, sind anfechtungsgefährdet.
Geopolitische Veränderungen und Kriege rücken die Frage der Jurisdiktion in den Vordergrund: In welcher Rechtsordnung ist das Vermögen verankert — und wie stabil ist sie?
In der Praxis überlagern sich diese Sorgen. Eine gute Schutzstruktur adressiert deshalb nicht ein einzelnes Risiko, sondern die typischen Angriffspunkte systematisch.
(5) Was ist Ihr wichtigstes Ziel?
Schutz, Weitergabe und Optimierung klingen wie drei Seiten derselben Medaille — in der Strukturierung können sie sich jedoch widersprechen. Maximaler Schutz bedeutet in der Regel, Einfluss und direkten Zugriff abzugeben. Eine steuerlich optimierte Struktur ist nicht automatisch eine schützende. Und eine auf Nachfolge ausgelegte Lösung setzt andere Schwerpunkte als eine, die primär Haftungsrisiken abschirmen soll.
Deshalb steht am Anfang jeder seriösen Beratung eine Zielhierarchie: Was ist Ihnen am wichtigsten — und was sind Sie bereit, dafür in Kauf zu nehmen? Wer eine ganzheitliche Lösung sucht, braucht eine Struktur, die diese Ziele bewusst ausbalanciert, statt sie stillschweigend gegeneinander auszuspielen.
Angepasst an Ihre Ihre familiäre und unternehmerische Situation
(6) Welche familiäre Situation trifft auf Sie zu?
Die familiäre Konstellation bestimmt, was ohne Ihr Zutun mit Ihrem Vermögen geschieht — denn ohne eigene Regelung greift die gesetzliche Erbfolge, und die entspricht selten dem, was gewollt ist.
Verheiratet ohne Kinder: Hier erben neben dem Partner häufig auch Eltern oder Geschwister mit — was viele überrascht. Verheiratet mit Kindern: Pflichtteilsrechte setzen der Gestaltungsfreiheit Grenzen, die man kennen und einplanen muss. Patchwork-Familien und komplexe Familiensituationen sind erbrechtlich die anspruchsvollste Konstellation — hier führt an einer aktiven Gestaltung durch Testament, Erbvertrag oder Stiftungsstruktur praktisch kein Weg vorbei. Und wer alleinstehend ist, sollte vor allem zwei Fragen klären: Wer soll erben — und wer entscheidet, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können?
(7) Wie würden Sie Ihre aktuelle Situation beschreiben?
Die unternehmerische Phase bestimmt Dringlichkeit und Stoßrichtung des Vermögensschutzes.
Wer aktiv ein oder mehrere Unternehmen führt, trägt laufende Haftungsrisiken — die Trennung von Privat- und Betriebsvermögen ist hier keine Kür, sondern Grundvoraussetzung. In einer Übergabe- oder Nachfolgephase öffnet sich ein kritisches Zeitfenster: Strukturen sollten stehen, bevor übertragen wird, nicht danach. Wer sein Unternehmen bereits verkauft oder übergeben hat, steht typischerweise vor einem Liquiditätsereignis — aus gebundenem Betriebsvermögen ist frei verfügbares Privatvermögen geworden, das neu geordnet und geschützt werden will. Und auch wer nicht unternehmerisch tätig ist, hat mit Immobilien, Kapitalvermögen oder ererbtem Vermögen denselben Strukturierungsbedarf — nur mit anderen Schwerpunkten.
Vom Nachdenken ins Handeln kommen
(8) Wie dringend ist das Thema für Sie gerade?
Gibt es einen konkreten Anlass — einen Unternehmensverkauf, eine Erbschaft, ein laufendes Verfahren —, ist zügiges, aber überlegtes Handeln gefragt. Wichtig zu wissen: Wer erst in der Krise strukturiert, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Übertragungen, die Gläubiger benachteiligen, können angefochten und rückabgewickelt werden.
Wer das Thema mittelfristig plant, befindet sich im idealen Zeitfenster: genug Vorlauf für eine durchdachte Struktur, ohne Druck von außen. Und wer sich erst informiert und noch keinen Zeitdruck spürt, tut genau das Richtige — Orientierung vor Entscheidung. Dieser Beitrag ist dafür gedacht.
(9) Wann sollte eine Schutzstruktur für Sie stehen?
Schutzstrukturen brauchen Vorlauf — rechtlich und faktisch. Die Errichtung einer Stiftung oder Holding, die Übertragung von Vermögenswerten, die Abstimmung mit steuerlichen Rahmenbedingungen: All das ist in Wochen bis wenigen Monaten machbar, wenn die Ziele klar sind.
Der entscheidende Punkt liegt woanders: Manche Schutzwirkungen entfalten sich erst mit zeitlichem Abstand, weil Übertragungen innerhalb bestimmter Fristen anfechtbar bleiben können. Je früher eine Struktur steht, desto belastbarer ist sie im Ernstfall. „So bald wie möglich" ist deshalb selten übertrieben — und „noch kein konkreter Zeithorizont" ein guter Anlass, zumindest die Grundlagen zu klären.
(10) Haben Sie sich mit dem Thema Vermögensschutz bereits konkret auseinandergesetzt?
Zwischen Wissen und Handeln liegt beim Vermögensschutz die größte Lücke. Viele haben sich informiert — und dann nichts unternommen, weil die Komplexität lähmt oder der Anlass fehlte. Andere haben bereits Strukturen umgesetzt, die seither nie überprüft wurden: Rechtslagen ändern sich, Familiensituationen auch. Eine bestehende Struktur ist kein Zustand, sondern ein System, das gepflegt werden will.
Ist das Thema für Sie neu oder wurden Sie von jemandem darauf aufmerksam gemacht, brauchen Sie keine Vorkenntnisse. Gute Beratung beginnt nicht bei Paragraphen, sondern bei Ihrer Situation.
(11) Werden Sie zu diesem Thema bereits beraten?
Vermögensschutz ist Teamarbeit — aber mit klaren Rollen. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer liefern eine unverzichtbare Perspektive, doch die rechtliche Architektur einer Schutzstruktur ist anwaltliche Aufgabe. Ein Anwalt ohne Spezialisierung auf Vermögensschutz kennt das Terrain, aber nicht jede Fallgrube — grenzüberschreitende Strukturen, Stiftungs- und Trustrecht sind Spezialgebiete. Ein Family Office oder eine Vermögensverwaltung koordiniert hervorragend, braucht für die juristische Tiefe aber ebenfalls spezialisierte Partner.
Bestehende Beratungsbeziehungen sind deshalb kein Hindernis, sondern eine Ressource: Die besten Ergebnisse entstehen, wenn steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Perspektive an einem Strang ziehen.
Fazit: 11 Fragen, ein klares Bild
Wer diese 11 Fragen für sich beantwortet, hat eine Landkarte seines Schutzbedarfs: Vermögensarten und Länder zeigen die Angriffsfläche, Sorgen und Ziele die Stoßrichtung, Familien- und Unternehmenssituation die Rahmenbedingungen, Timing und Beratungsstand den nächsten Schritt.
Was daraus folgt, ist individuell — Standardlösungen gibt es beim Vermögensschutz nicht. Aber der Weg dorthin beginnt immer gleich: mit Klarheit.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Rechtslage und steuerliche Rahmenbedingungen unterscheiden sich je nach Land und persönlicher Situation. Stand: Juli 2026.

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