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Versicherungsbedingungen Schweizer Rechtsschutzversicherungen - Geltung von Europarecht
Allgemeine Versicherungsbedingungen Schweizer Rechtsschutzversicherungen - Freie Anwaltswahl in der Schweiz? - Zur Geltung von Europarecht in der Schweiz
Die freie Anwaltswahl in Schweizer Rechtsschutzversicherungen ist europarechtlich zwingend geschützt. Die Solvency‑II‑Richtlinie garantiert Versicherten das Recht, ihren Anwalt frei zu wählen – ohne künstliche Einschränkungen durch Versicherer.
Genau daran scheitern Schweizer Versicherer und Gerichte systematisch. Trotz der engen wirtschaftlichen Verflechtung mit der EU und des bilateralen Marktzugangs zum Binnenmarkt wird das einschlägige Europarecht nach Ansicht der Autoren Maximilian Maier/Juliana Haslinger weder einheitlich noch korrekt angewendet.
Dadurch wird gegen zentrale Binnenmarktprinzipien verstossen, die für alle Marktteilnehmer prinzipiell gleiche Wettbewerbsbedingungen verlangen.
In der Praxis zeigt sich:
AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) in der Schweiz und Liechtenstein enthalten häufig Klauseln, die die freie Anwaltswahl unzulässig einschränken.
Derartige Klauseln stehen klar im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH und des EFTA‑Gerichtshofs, insbesondere zum Urteil Nobile, das den Schutz der freien anwaltlichen Vertretung nochmals unmissverständlich gestärkt hat.
Versicherungsnehmer werden dadurch strukturell benachteiligt – verschärft durch hohe Prozesskosten –, was letztlich nach Ansicht der Autoren zu einer rechtswidrigen Wettbewerbsverzerrung führt.
Die von Versicherungen verwendeten Bedingungen und Teile der AVO sind europarechtswidrig, die Rechtsprechung des EuGH/EFTA‑Gerichtshofs wird ignoriert, und Versicherte werden systematisch schlechter gestellt.
Dr. Maier & Mag. Haslinger haben sich obigen Thema in der HAVE 01/2026, S.22 ff, DIKE Verlag gewidmet.